Bereits am 01.03.2012 erging ein beachtenswerter Beschluss des V. Zivilsenats des BGH. Ein Ausländer war auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des AG Bad Kreuznach in Abschiebungshaft genommen worden. Gegen diesen Beschluss legte er Beschwerde ein; noch bevor das LG Bad Kreuznach über diese Beschwerde entschied, stellte er außerdem einen Asylantrag. Das LG hat die Haft abgesegnet. Zu Unrecht, entschied der BGH.
Piwik
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Rechtsanwalt
Marcel Keienborg
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