Der 1.1.2018 nähert sich bedrohlich, und damit auch der Tag, an dem ich als Rechtsanwalt, wie alle Kolleg*innen dazu verpflichtet sein werde, mein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“, kurz „beA“ zu verwenden. Tatsächlich hatte ich mir Kartenlesegerät und Karte schon vor gut einem Jahr bestellt, aber da der (verpflichtende) Start des beA verschoben worden ist, hatte ich zunächst davon abgesehen, mich mit dem beA zu befassen. Das vergangene, in NRW verlängerte Wochenende nun lieferte mir die Gelegenheit, mir das beA einmal näher anzusehen. Hier eine Zusammenfassung meiner ersten Eindrücke und ein Hinweis zur Fehlermeldung „Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden.“.
Dabei waren meiner Erwartungen freilich niedrig. Wer würde denn schon erwarten, dass etwas anderes als Murks herauskäme, wenn öffentliche Stellen in Deutschland ein IT-Projekt umsetzen? Und so präsentiert sich das beA denn auch als Usability-Albtraum. An eine Einbindung in meinen bevorzugten Mailer Thunderbird ist gar nicht zu denken. Stattdessen präsentiert sich das beA mit so einer Art Webmailer auf einem Stand von vor 15 Jahren. „Drag’n Drop“-Funktionen oder Kontextmenüs sucht man vergeblich. Tatsächlich hatte ich sogar schon eine Nachricht in meinem beA. Ich klickte also auf die Nachricht, um die Nachricht zu lesen. Und es passierte: nix. Man muss die Nachricht erst markieren, und dann findet man im oberen Bereich einen Button mit der Beschriftung „Öffnen“, und nachdem man darauf geklickt hat, öffnet sich dann tatsächlich auch die Mail. Soweit so schlecht, aber wie gesagt, ich habe nicht viel erwartet, also war ich auch nicht enttäuscht. Und dass man von einem gerontokratischen Verein wie der Bundesrechtsanwaltskammer nicht erwarten kann, ein IT-Projekt so zu managen, dass die Bedrüfnisse der Nutzer*innen angemessene Berücksichtigung finden und entsprechend moderne Konzepte bzw. Technologien eingefordert werden, ist auch klar.
Nun bin ich persönlich ja durchaus technikaffin und auch bereit, die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation als Fortschritt gegenüber dem Status Quo zu begreifen und werde dem beA trotzdem eine Chance geben. Ein Problem kostete mich allerdings bereits Nerven und deswegen hier ein paar Hinweise dazu:
Aus der Dokumentation ergibt sich zunächst Folgendes: Damit man sich überhaupt am beA anmelden kann, muss man zunächst die Java-App „beAClientSecurity“ starten. Anschließen kann man die WebApp im Webbrowser aufrufen, klickt auf „Anmelden“, folgt den Anweisungen der „beAClientSecurity“ bzw. des Kartenlesegeräts, tippt noch zwei mal (ja, wirklich!) die PIN ein, und schon ist man drin. Klar, soweit.
Nun arbeite ich ganz überwiegend mit meinem Notebook, auf dem ich das aktuelle Windows 10 inklusive „Windows 10 Fall Creators Update“ von Oktober 2017 laufen habe. Wie das so ist, mit einem Notebook, ich habe es oft bei mir, im Büro, zu Hause, unterwegs. Wenn ich den Standort wechsel, stöpsel ich sämtliche USB-Geräte aus (also auch das Kartenlesegerät), klappe es zusammen und das Notebook legt sich schlafen. Komme ich am Zielort an, klappe ich das Notebook wieder auf, das Notebook wacht auf, und ich kann weiter arbeiten. Doch wenn ich jetzt das Kartenlesegerät wieder einstöpsel und wieder versuche, mich jetzt wieder am „beA“ anzumelden, meldet die „beaClientSecurity“ beharrlich: „Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden.“. Egal, wie oft man das Gerät aus- und wieder einstöpselt, mit Karte, ohne Karte: Es hilft nix. Die Java-App streikt. Um das Problem zu lösen, ist es offenbar erforderlich, im Task-Manager mit rechts auf das Icon der App und anschließend auf „Beenden“ zu klicken. Dann kann man die „beaClientSecurity“ neu starten und dann funktioniert auch wieder alles. Offensichtlich mag die App es nicht, wenn man das Gerät aus- und wieder einstöpselt, ohne auch sie selbst neu zu starten. Nun ja, wie gesagt, man darf halt nicht viel erwarten. Aber zumindest eine aussagekräftigere Fehlermeldung oder ein entsprechender Hinweis in der Dokumentation wäre hilfreich gewesen.
Danke für den hilfreichen Beitrag. Ich hatte unter Windows 10 ebenfalls das Problem mit der Meldung „„Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden.“
Ich bin nicht auf den Gedanken gekommen, daß man ernsthaft noch einmal den „beaClientSecurity“ über den Taskmanager abschalten und neustarten muß. Das Programm ist eine Zumutung. Man darf bezweifeln, daß das ab dem 01.01.2018 „unfallfrei“ funktioniert.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich dachte mir schon, dass ich nicht der einzige sein würde, der mit dieser Fehlermeldung zu kämpfen hat.
Eine einzige Zumutung das ganze Programm.
Ihnen möchte ich für den Tip mit dem Beenden des Programms im Manager danken. Hat mir geholfen, wo ich doch kurz davor war bea samt Kartenleser und Notebook aus dem 8. Stock zu werfen. 😉
Liebe Kollegen,
ich habe mich nun auch schon gefragt, wofür das „besondere“ im elektronischen Anwaltspostfach stehen soll. Besonders peinlich trifft es wohl am Besten, aber ich bin gern für weitere Vorschläge offen.
Ich bin ja schon froh, wenn ich überhaupt rein komme, was nicht selbstverständlich ist. An manchen Tagen geht es ganz gut. Heute geht gar nichts. Egal ob IE, Firefox oder Chrome, „Anmeldung wird durchgeführt. Bitte warten“ – schon seit einer gefühlten Stunde, Computer und Software habe ich schon neu gestartet.
Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass die Digitalisierung vorangetrieben wird. Aber wo sind denn die Profis, die eine Umsetzung zum Sticktag garantieren? Das beA ist eine Folter für jeden, der sich damit befassen muss. Welcher Anwalt hat denn die Zeit, die Launen dieser Software zu ertragen? Das Ziel, die Digitalisierung von Gerichten, Behörden und Anwaltskanzleien, wird mit dieser Malware jedenfalls kaum erreicht werden.
Danke für diesen Artikel!
Selbst heute (wir schreiben den 12. 11. 2018) ist er aktuell.
Dank Ihres Hinweises konnte ich erst wieder Zugriff auf das bea erlangen.
Schlechtes hält sich.
Eine Zumutung.
Super Tipp, herzlichen Dank, Herr Kollege! Habe bislang nur schlechte Erfahrungen mit dem Anwaltspostfach gemacht. Echter Top-Schrott, was von meinem IT-Dienstleister, auf den ich schon- zigmal zurückgreifen musste, bestätigt wird. Erstaunlich, wenn man dann bei einem Besuch der Anwaltskammer in Windhoek/Namibia hört, dass dort der elektronische Verkehr mit den Gerichten problemlos läuft…
RA Korfsmeyer