„heise resale“ berichtet von einer Entscheidung, mit der der EuGH die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt hat, die eine mangelhafte Sache gekauft haben.
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Spiegelverkehrter Datenschutz
Mit einem heute erschienenen Artikel beweist der „Spiegel“, dass er leider noch nicht ganz verstanden hat, worum es beim Datenschutz geht. Der Autor kritisiert, dass deutsche Behörden Informationen von öffentlichem Interesse nur recht sparsam publik machen. Das ist durchaus verdienstvoll. Mit Datenschutz hat das jedoch recht wenig zu tun.
„Abofalle“ ist gewerbsmäßiger Betrug
Erfreuliches berichtet heise online: Das OLG Frankfurt habe den Betrieb von sogenannten „Abofallen“, also Webangeboten mit mit versteckten Preisangaben, als „gewerbsmäßigen Betrug“ beurteilt, was ein erhöhtes Mindeststrafmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe mit sich bringt. Auf der Website des OLG Frankfurt selbst ist hierzu leider bislang nichts zu finden. Eine andere Frage ist, wie das Verhalten der „Abmahnanwälte“ zu beurteilen ist: Auch für diese dürfte eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug in Frage kommen, falls man nicht sogar ernsthaft über Mittäterschaft nachdenken muss.
Umzug ist kein Grund, DSL zu kündigen
Die ausführliche Urteilsbegründung scheint zwar noch nicht vorzuliegen, aber die Linie geht aus der Pressemitteilung des BGH bereits deutlich hervor: Wer in eine Gegend zieht, in der noch kein DSL vorhanden ist, hat kein Recht, seinen DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen.
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