Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die aufschiebende Wirkung der Klage eines alleinstehenden Mannes im erwerbsfähigen Alter ohne relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen gegen einen Dublin-Bescheid Litauen angeordnet. Zwar habe es bis zum Sommer 2021 keine relevanten „systemischen Mängel“ im litauischen Asylsystem gegeben. Infolge der Situation an der belarussischen Grenze sei das litauische Asylrecht jedoch verschärft worden, und Schutzsuchende würden nunmehr regelmäßig unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht. Davon seien auch besonders vulnerable Schutzsuchende und Kinder nicht ausgenommen. Die genaueren Umstände dieser Unterbringung seien derzeit unklar; die Auskunftlsage sei „lückenhaft“. Das Gericht hält es in seinem Beschluss deshalb derzeit für offen, ob nunmehr relevante „systemische Mängel“ vorliegen, so dass es jedenfalls im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschied, dass der Antragsteller jedenfalls vorläufig nicht nach Litauen abgeschoben werden dürfe. Vielmehr bedürften die genaueren Umstände der Unterbringung in Litauen einer weiteren Aufklärung im Hauptsacheverfahren, um beurteilen zu können, ob dem Antragsteller in Litauen einer Verletzung seiner Rechte aus Art. 3 EMRK (= Art. 4 GrCh) droht.
VG Düsseldorf: Menschenrechtswidrige Inhaftierung von Schutzsuchenden in Litauen? weiterlesen„3G“ und Maskenpflicht
Aus gegebenem Anlass: In meiner Kanzlei gelten die „3G“-Regel und Maskenpflicht. Wer in meine Kanzlei kommen möchte, bringt also bitte einen gültigen Nachweis über einen (Schnell-)Test oder eine Impfung oder Genesung mit. Auch bitten wir darum während des gesamten Aufenthalts in unserer Kanzlei Nase und Mund mit einer medizinischen Maske bedeckt zu lassen. Wir behalten uns vor, Personen, die diese Regeln nicht akzeptieren, nicht einzulassen oder aus unseren Kanzleiräumen zu verweisen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich Personen, die sich trotz mehrfacher Aufforderung weigern, den Mund-Nase-Schutz richtig zu tragen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Marokko Reloaded
Bereits 2016 habe ich über den Fall eines schwulen Mannes aus Marokko berichtet. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals dazu verpflichtet, ihn als Flüchtling anzuerkennen. Nun, mehr als vier Jahre später habe ich erneut einen schwulen Mann vor dem VG Düsseldorf vertreten, und das Urteil ist wiederum positiv, denn das Gericht hat das BAMF auch in diesem Falle zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet.
Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Marokko Reloaded weiterlesenFlüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Russland
Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einem homosexuellen Mann aus der Russischen Föderation, umgangssprachlich als Russland bezeichnet, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 AsylG zuzuerkennen. Dabei, so das Gericht, würden homosexuelle Handlungen durch den russischen Staat nicht mit Strafe bedroht. Insoweit unterscheidet sich die Situation in der Russischen Föderation von derjenigen etwa im Iran oder in Marokko.
Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Russland weiterlesen„Automatisches“ Aufenthaltsrecht nach sechs Jahren in Deutschland?
Kurze Antwort: Nein. Aber die Frage wird in Beratungsgesprächen gleichwohl so häufig gestellt, dass ich mich hier zu einer kurzen Klarstellung veranlasst sehe. Hintergrund ist der neue Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) zu § 25b AufenthG, auf den der Flüchtlingsrat NRW dankenswerterweise hinweist.
„Automatisches“ Aufenthaltsrecht nach sechs Jahren in Deutschland? weiterlesenVG Düsseldorf: Keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland
Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein junger Mann aufgrund der Zustände in Griechenland nicht im Dublin-Verfahren dorthin überstellt werden darf. Dass es sich um einen jungen Mann handelt, ist dabei durchaus bemerkenswert, denn junge Männer werden tendenziell als diejenige Gruppe geflüchteter Menschen angesehen, denen man die meisten Widrigkeiten zumuten kann. Anders herum: Wenn die Zustände in Griechenland schon jungen Männern nicht mehr zugemutet werden können, können sie allen anderen erst recht nicht zugemutet werden.
VG Düsseldorf: Keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland weiterlesenVG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung wegen Bedrohung durch Taliban
Mit diesem Gerichtsbescheid hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) dazu verpflichtet, einen Mann aus Afghanistan die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Mann betrieb in Afghanistan gemeinsam mit seinem Vater ein Transportunternehmen. Dabei nahmen sie auch Aufträge des US-Militärs und der NATO an. Dafür wurden sie von den Taliban zunächst bedroht, doch blieb es nicht bei Drohungen: Er wurde später auch von den Taliban entführt und gefoltert. Das Bundesamt hatte seinen Asylantrag abgelehnt, da das Bundesamt meint, er hätte sich auch innerhalb Afghanistans vor den Taliban in Sicherheit bringen können.
VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung wegen Bedrohung durch Taliban weiterlesenVG Gelsenkirchen: Keine Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Covid-19
Im Februar 2020 hatte ich hier auf die Möglichkeit hingewiesen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versuchen könnte, die ihm durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Prinzip zugestandene Möglichkeit, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren durch Aussetzungsverfügungen gemäß § 80 Abs. 4 VwGO zu unterbrechen, zu nutzen, um Abschiebungen, die wegen des „Lockdowns“ zunächst nicht stattfinden konnten, nach dessen Beendigung nachzuholen. Tatsächlich stellte sich wenige Wochen später heraus, dass sich das BAMF tatsächlich in sehr vielen Fällen für diese Vorgehensweise entschieden hat. Ob und in welchen Fällen dies zulässig ist, darüber gehen die Meinungen in der Rechtsprechung weit auseinander. Derzeit liegen mehrere Revisionsverfahren zu dieser Frage beim BVerwG. Hier stelle ich einen Beschluss vor, in dem das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen diese Vorgehensweise für unzulässig hält.
VG Gelsenkirchen: Keine Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Covid-19 weiterlesenDas Bundesverwaltungsgericht und das Kirchenasyl
Mit Beschluss vom 08.06.2020 – 1 B. 19.20 – hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zurückgewiesen. In dieser Entscheidung geht es um das Kirchenasyl im Dublin-Verfahren. Im Einklang mit verschiedenen anderen Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen hat der BayVGH entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Überstellungsfrist nicht alleine deswegen auf 18 Monate verlängern darf, weil eine Person sich im sog. offenen Kirchenasyl befindet. Diese Entscheidung hat das Bundesamt also erfolglos anzufechten versucht. „Eigentlich müssten die Kirchen jubeln“, meint das domradio. Denn die Entscheidung könnte man auf den ersten Blick als eine inhaltliche Bestätigung der Linie des BayVGH und der anderen Obergerichte, die sich bislang zu diesem Thema geäußert haben, verstehen, also als höchstrichterliche Feststellung, dass ein Kirchenasyl eine Verlängerung der Überstellungsfrist nicht ohne Weiteres rechtfertigt. Doch ist sie dies wirklich? Ich habe Zweifel.
Das Bundesverwaltungsgericht und das Kirchenasyl weiterlesenKommunalwahl 2020 in Düsseldorf
Ich habe mal einen Blick in die Wahlprogramme zur Kommunalwahl 2020 in Düsseldorf geworfen, und die jeweiligen migrations- und integrationspolitischen Forderungen nachgelesen.
Kommunalwahl 2020 in Düsseldorf weiterlesen