Schlagwort-Archive: Familienasyl

VG Düsseldorf: Familienasyl für volljährige Schwester

Ein interessantes Urteil gibt es vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf zu berichten: Dort wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu verpflichtet, einer jungen, aber volljährigen Frau aus Somalia den subsidiären Schutzstatus (§ 4 AsylG) zuzuerkennen. Was die Entscheidung interessant macht, ist die Tatsache, dass das Gericht die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nicht in der Person der Klägerin selbst erfüllt sah, aber der Auffassung war, dass ihr ein entsprechender Anspruch nach den Bestimmungen über den internationalen Schutz für Familienangehörige (§ 26 AsylG, nachfolgend wie auch in der Überschrift der Einfachheit halber und zugegebenermaßen nicht ganz richtig Famlienasyl genannt) zustehe, da ihrer minderjährigen Schwester durch das BAMF selbst subsidiärer Schutz zuerkannt worden war. Das ist deswegen interessant, weil § 26 AsylG seinem Wortlaut nach auf den ersten Blick kein Familienasyl für volljährige Geschwister vorzusehen scheint.

VG Düsseldorf: Familienasyl für volljährige Schwester weiterlesen

Familienasyl bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten

§ 26 AsylG regelt das sogenannte Familienasyl bzw. den internationalen Schutz für Familienangehörige. Das bedeutet, dass schutzsuchende Personen unter bestimmten Bedingungen einen Schutzstatus innerhalb einer sogenannten Kernfamilie voneinander ableiten können, also Ehegatt:innen voneinander, minderjährige ledige Kinder von einem Elternteil und umgekehrt. Aber soll das auch gelten, wenn die beteiligten Personen unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen? Immerhin könnte man ja argumentieren, dass, wenn eine der beteiligten Personen in ihre Herkunftsland von politischer Verfolgung bedroht ist, die familiäre Lebensgemeinschaft immer noch in dem Herkunftsland der anderen beteiligten Person gelebt werden könnte, so dass man also die Frage stellen könnte, ob eine Aufnahme der gesamten Familie in Deutschland geboten ist, oder ob man die Familie in der Konsequenz darauf verweisen darf, sich in das mutmaßlich sichere Land zu begeben. Dem Wortlaut des § 26 AsylG lässt sich eine solche Beschränkung allerdings nicht entnehmen.

Familienasyl bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten weiterlesen