Schlagwort-Archive: Griechenland

VG Düsseldorf: Keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein junger Mann aufgrund der Zustände in Griechenland nicht im Dublin-Verfahren dorthin überstellt werden darf. Dass es sich um einen jungen Mann handelt, ist dabei durchaus bemerkenswert, denn junge Männer werden tendenziell als diejenige Gruppe geflüchteter Menschen angesehen, denen man die meisten Widrigkeiten zumuten kann. Anders herum: Wenn die Zustände in Griechenland schon jungen Männern nicht mehr zugemutet werden können, können sie allen anderen erst recht nicht zugemutet werden.

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VG Arnsberg: „Brot, Bett, Seife“ nicht für Schutzberechtigte in Griechenland

Erfreuliches gibt es von der 4. Kammer des VG Arnsberg zu berichten. Es geht einmal mehr um das Thema der „Anerkanntenfälle“ oder „Drittstaatenfälle“, vom Bundesverwaltungsgericht auch als „Sekundärmigration“ bezeichnet, also um die Frage, ob man Menschen, die bereits in Griechenland subsidiären Schutz oder gar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekamen, und die dann in Deutschland einen weiteren Asylantrag stellen, nach Griechenland zurück schicken darf. Nach der Auffassung der Arnsberger Richter:innen, wie sie in diesem Urteil zum Ausdruck kommt, wird dies in der Regel nicht der Fall sein.

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VG Düsseldorf zu Griechenland und Abschiebungsverboten

Eine Familie mit vier Kindern, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt sind oder subsidiären Schutz genießen, zurück dorthin abzuschieben, würde gegen das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafung oder Behandlung (Art. 3 EMRK) verstoßen. Dies hat die 12. Kammer des VG Düsseldorf entschieden:

Die Kläger sind besonders schutzbedürftige international Schutzberechtigte. Sie werden nicht in der Lage sein, ihre vier minderjährigen Kinder im schulpflichtigen Alter und darunter in Griechenland zu versorgen. Den Klägern droht im Fall einer Überstellung nach Griechenland unmittelbar ab ihrer Ankunft Verelendung und Obdachlosigkeit.

Dabei ist aber zu beachten, dass das Gericht die „besondere Schutzbedürftigkeit“ betont, die eben aus dem Umstand folgt, dass die Kläger eine Familie mit vier Kindern im schulpflichtigen Alter sind. Demgegenüber lässt es ausdrücklich offen, „ob angesichts dieser Umstände in Bezug auf international Schutzberechtigte in Griechenland generell ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vorliegt„. Es wäre also durchaus denkbar, dass das Gericht im Falle eines „alleinstehenden gesunden jungen Mannes“ anders entschieden hätte.

VG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2018, 12 K 3103/18.A