Schlagwort-Archive: Homosexualität

Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Marokko Reloaded

Bereits 2016 habe ich über den Fall eines schwulen Mannes aus Marokko berichtet. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals dazu verpflichtet, ihn als Flüchtling anzuerkennen. Nun, mehr als vier Jahre später habe ich erneut einen schwulen Mann vor dem VG Düsseldorf vertreten, und das Urteil ist wiederum positiv, denn das Gericht hat das BAMF auch in diesem Falle zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet.

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Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Russland

Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einem homosexuellen Mann aus der Russischen Föderation, umgangssprachlich als Russland bezeichnet, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 AsylG zuzuerkennen. Dabei, so das Gericht, würden homosexuelle Handlungen durch den russischen Staat nicht mit Strafe bedroht. Insoweit unterscheidet sich die Situation in der Russischen Föderation von derjenigen etwa im Iran oder in Marokko.

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Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus dem Iran, Vol. II

Ich habe bereits einmal über das Verfahren eines schwulen Mannes aus dem Iran berichtet. Da sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in jenem Verfahren in der mündlichen Verhandlung selbst verpflichtet hatte, den Kläger als Flüchtling anzuerkenne, entfiel in diesem Verfahren ein entsprechendes Urteil. Heute dann jedoch erhielt ich in einem anderen Verfahren ein Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf das BAMF verpflichtet hat, dem hiesigen Kläger die Flüchtlingseigenschaft wegen seiner Homosxexualität zuzuerkennen.

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Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus Nigeria

Mit diesem Urteil hat das VG Düsseldorf die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einem schwulen Mann aus Nigeria die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Dazu schildert das Gericht ausführlich die Bedrohungslage für homosexuelle Menschen in Nigeria. Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass die Gefahr einer Verfolgung sowohl von staatlichen, als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgeht. Dazu führt es aus:

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Flüchtlingsanerkennung für schwulen Mann aus dem Iran

Im Dezember 2017 wurde mir das Mandat eines schwulen Mannes aus dem Iran angetragen, dessen Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) abgelehnt und dem die Abschiebung in den Iran angedroht worden ist. Der Fall machte mich fassungslos. Das BAMF ist ernsthaft der Auffassung, dass schwulen Männern eine Abschiebung in den Iran, wo ihnen eine öffentliche Hinrichtung droht, zugemutet werden kann? Meinem Unmut machte ich damals via Twitter Luft:

2 Tweets von mir vom 12. Dez. 2017 über diesen Fall

Zumindest mit dem letzten Satz in diesen beiden Tweets lag ich falsch, denn tatsächlich nahm eine Vertreterin des BAMF an der mündlichen Verhandlung am 26.03.2019 teil. Nach einem Hinweis des Gerichts hat sie zu Protokoll zugesichert, dass das BAMF seine Entscheidung korrigieren und meinen Mandanten nun als Flüchtling anerkennen werde. Heute dann kam auch tatsächlich der Bescheid, so dass das Verfahren jetzt ein gutes Ende nahm.

Erste Seite des positiven Bescheides

Doch bis dahin war es ein weiter Weg.

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VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung für schwulen Marokkaner

Mit diesem Urteil hat das VG Düsseldorf die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einem jungen schwulen Mann aus Marokko die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 AsylG zuzuerkennen. In dem Land, welches nach dem Willen der Großen Koalition möglichst rasch zum „sicheren Herkunftsstaat“ erklärt werden soll, drohe Homosexuellen nämlich eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. In der Sache schließt sich das Gericht weitgehend dem Urteil des VG Gelsenkirchen vom 24.11.2015 – 7a K 2425/15.A – an. So heißt es: VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung für schwulen Marokkaner weiterlesen