„heise online“ berichtet, dass der in Art. 34d Polizeiaufgabengesetz (PAG) Bayern vorgesehene „verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme“ zwischen 2009 und 2010 fünfmal eingesetzt worden sei. Dazu sei an dieser Stelle zweierlei angemerkt.
„heise online“ berichtet, dass der in Art. 34d Polizeiaufgabengesetz (PAG) Bayern vorgesehene „verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme“ zwischen 2009 und 2010 fünfmal eingesetzt worden sei. Dazu sei an dieser Stelle zweierlei angemerkt.