Bereits 2016 habe ich über den Fall eines schwulen Mannes aus Marokko berichtet. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals dazu verpflichtet, ihn als Flüchtling anzuerkennen. Nun, mehr als vier Jahre später habe ich erneut einen schwulen Mann vor dem VG Düsseldorf vertreten, und das Urteil ist wiederum positiv, denn das Gericht hat das BAMF auch in diesem Falle zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet.
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VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung für schwulen Marokkaner
Mit diesem Urteil hat das VG Düsseldorf die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einem jungen schwulen Mann aus Marokko die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 AsylG zuzuerkennen. In dem Land, welches nach dem Willen der Großen Koalition möglichst rasch zum „sicheren Herkunftsstaat“ erklärt werden soll, drohe Homosexuellen nämlich eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. In der Sache schließt sich das Gericht weitgehend dem Urteil des VG Gelsenkirchen vom 24.11.2015 – 7a K 2425/15.A – an. So heißt es: VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung für schwulen Marokkaner weiterlesen