Ein interessantes Urteil gibt es vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf zu berichten: Dort wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu verpflichtet, einer jungen, aber volljährigen Frau aus Somalia den subsidiären Schutzstatus (§ 4 AsylG) zuzuerkennen. Was die Entscheidung interessant macht, ist die Tatsache, dass das Gericht die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nicht in der Person der Klägerin selbst erfüllt sah, aber der Auffassung war, dass ihr ein entsprechender Anspruch nach den Bestimmungen über den internationalen Schutz für Familienangehörige (§ 26 AsylG, nachfolgend wie auch in der Überschrift der Einfachheit halber und zugegebenermaßen nicht ganz richtig Famlienasyl genannt) zustehe, da ihrer minderjährigen Schwester durch das BAMF selbst subsidiärer Schutz zuerkannt worden war. Das ist deswegen interessant, weil § 26 AsylG seinem Wortlaut nach auf den ersten Blick kein Familienasyl für volljährige Geschwister vorzusehen scheint.
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Somalia: Flüchtlingseigenschaft wegen „al Shabaab“
Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu verpflichtet, einen jungen Mann aus Somalia als Flüchtling anzuerkennen. Das BAMF selbst hatte seinen Asylantrag zuvor abgelehnt und ihm die Abschiebung nach Somalia angedroht. Der Kläger hatte vorgetragen, von der Miliz „al Shabaab“ verschleppt und misshandelt worden zu sein. Das BAMF hatte ihm nicht geglaubt. Somalia: Flüchtlingseigenschaft wegen „al Shabaab“ weiterlesen