Die Behauptung, dass es Bielefeld nicht gebe, dürften die meisten LeserInnen dieses Blogs schon einmal vernommen haben. Ein Anruf eines Cousins eines Mandanten heute morgen lässt mich jedoch zumindest vermuten, dass es das mir bekannte Asylverfahrensgesetz in Bielefeld nicht gibt. Denn entgegen des Wortlauts des § 12 Abs. 1 AsylVfG weigert man sich in der dortigen Außenstelle des BAMF offenbar, den Asylantrag eines 17-jährigen anzunehmen.