Mit einem heute erschienenen Artikel beweist der „Spiegel“, dass er leider noch nicht ganz verstanden hat, worum es beim Datenschutz geht. Der Autor kritisiert, dass deutsche Behörden Informationen von öffentlichem Interesse nur recht sparsam publik machen. Das ist durchaus verdienstvoll. Mit Datenschutz hat das jedoch recht wenig zu tun.
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Umzug ist kein Grund, DSL zu kündigen
Die ausführliche Urteilsbegründung scheint zwar noch nicht vorzuliegen, aber die Linie geht aus der Pressemitteilung des BGH bereits deutlich hervor: Wer in eine Gegend zieht, in der noch kein DSL vorhanden ist, hat kein Recht, seinen DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen.
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