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OVG schränkt Überwachung von Demos ein

Ein wichtiges Signal gegen die überzogene Videoüberwachung friedlicher Versammlungen gibt es vom OVG Münster zu vermelden. Eine Versammlung von „40 bis 70 Teilnehmern“ (sic!) war von der Polizei permanent mit Videokameras überwacht worden, obwohl die Versammlung durchweg friedlich verlief. Das VG Münster hatte die Überwachung per Urteil für rechtswidrig erklärt. Die Polizei beantrage darauf hin beim OVG Münster, ihre Berufung gegen das Urteil zuzulassen. Indem das OVG Münster diesen Antrag per Beschluss ablehnte, bestätigte es die Rechtsauffassung seiner Vorinstanz. OVG schränkt Überwachung von Demos ein weiterlesen